Richtlinien zur Abstracteinreichung

Bitte reichen Sie Ihr Abstract bis 2. Mai 2024 ein!

ENGLISH VERSION

Die Abstracteinreichung erfolgt ausschließlich online. Das Einreichen eines Abstracts ersetzt nicht die Anmeldung als Teilnehmer*in zum Kongress.

1. Die Abstracts sind auf Englisch einzureichen. Bitte geben Sie bitte auch den Titel in deutscher Sprache ein. Der reine Abstracttext (ohne Abstracttitel / Autor*innen / Institute)darf maximal 2500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) umfassen. Der Titel des Abstracts kann maximal 300 Zeichen umfassen.

Bitte orientieren Sie sich bei der Einreichung an folgender Struktur:

  • Introduction
  • Methods
  • Results
  • Conclusions

2. Werden Abbildungen und Tabellen eingefügt, muss der Text entsprechend gekürzt werden. Pro Bild werden 300 Zeichen abgezogen. Tabellen und Abbildungen müssen auf Spaltenbreite des Abstractbandes (88 mm) angelegt werden. Die Abbildungen müssen in einer Auflösung von 300 dpi und in den gängigen Grafikformaten (JPG, TIF, EPS, PNG) vorliegen. Es können maximal 3 Abbildungen / Tabellen hinzugefügt werden.

3. Der/die präsentierende Autor*in ist Erstautor*in des Abstracts. 
Die Gesamtanzahl der Autor*innen ist nicht begrenzt.

4. Offenlegung Interessenkonflikte: Bitte beachten Sie, dass eingereichte Abstracts nur begutachtet werden, wenn Interessenkonflikte genannt werden. Bei der Einreichung müssen die Interessenkonflikte aller Autor*innen angegeben werden. Die Interessenkonflikte müssen für den Erst- sowie den/die Letztautor*in zu Beginn des Vortrages bzw. auf dem Poster offengelegt werden.

Sie werden bei der Einreichung gebeten, Angaben zu folgenden Punkten zu machen:

  • Anstellungsverhältnis oder Führungsposition
  • Beratungs- bzw. Gutachtertätigkeit
  • Besitz von Geschäftsanteilen, Aktien oder Fonds
  • Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz
  • Honorare
  • Finanzierung wissenschaftlicher Untersuchungen
  • Andere finanzielle Beziehungen
  • Immaterielle Interessenkonflikte

5. Bei der Jahrestagung sollen Originaldaten präsentiert werden. Mit der Einreichung übernehmen die Autor*innen die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autor*innen. Somit gewährleisten die Autor*innen, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.

Die Einreichung von Encore-Abstracts und Trial-in Progress-Abstracts ist ebenfalls möglich.

6. Abstracts für Marketingzwecke oder Firmenpräsentationen sind nicht zugelassen. Akzeptierte Poster / freie Vorträge dürfen nicht durch Mitarbeiter*innen von Industriefirmen präsentiert werden.

7. Bei Abstracts internationaler Autorengruppen müssen neben den internationalen wissenschaftlichen Daten auch die Daten von mindestens einer beteiligten deutschsprachigen Institution enthalten sein. Akzeptierte Abstracts können nur von einem/einer Wissenschaftler*in des deutschsprachigen Instituts präsentiert werden.

8. Sie können auswählen, ob Ihr Beitrag als Freier Vortrag oder als Poster präsentiert werden soll. Die Zahl der freien Vorträge ist begrenzt. Kann ein Beitrag nicht als Freier Vortrag angenommen werden, so erfolgt eine Begutachtung als Poster.

9. Die Autor*innen, die Abstracts eingereicht haben, werden bis Mitte Juli 2024 per E-Mail informiert, ob ihr Beitrag angenommen wurde.

10. No-Show-Politik für Poster und freie Vorträge: Wird ein Poster oder freier Vortrag unentschuldigt nicht auf der Jahrestagung präsentiert, wird der/die Erstautor*in für die nächste Jahrestagung für die Anmeldung von Beiträgen gesperrt!

11. Das Einreichen eines Abstracts ersetzt nicht die Anmeldung als Teilnehmer*in zum Kongress. Der/die präsentierende Autor*in muss sich separat über die Online-Registrierung anmelden.

12. Veröffentlichung: Alle angenommenen Abstracts erscheinen als Supplement in der Zeitschrift "Oncology Research and Treatment" des S. Karger Verlages. Bitte beachten Sie, dass Ihr Abstract in der eingereichten Form veröffentlicht wird und später keine Korrekturen vorgenommen werden können. Gegebenenfalls behält sich der Veranstalter vor, fehlerhafte Abstracts ohne Rücksprache für die Veröffentlichung abzuändern.

Das Fotografieren von Präsentationen, Postern und ähnlichen Materialien ist auf der Jahrestagung nicht gestattet.