Offenlegung der Unterstützung
Transparenzvorgabe gemäß EFPIA-Verhaltenskodex, FSA-Transparenzkodex, AKG-Transparenzregel, PHARMIG-Verhaltenskodex, Pro Generika-Verhaltenskodex.
Die ausstellenden Firmen kommen überwiegend aus dem Bereich der pharmazeutischen Industrie und sind u.a. Mitglied in der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA), im Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA); im Verein „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e. V.“ (AKG), im Pro Generika e.V. oder im Pharmig – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs. Diese Mitgliedsunternehmen müssen u.a. darauf hinwirken, dass Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen für Angehörige der ärztlichen Fachkreise die Unterstützungsleistung der Sponsoren offenlegen. Weiterhin sind diese Mitgliedsunternehmen u.a. aufgefordert, jeweils zum 30. Juni Art und Umfang der Unterstützungsleistungen an Veranstalter für das zurückliegende Kalenderjahr auf der firmeneigenen Internetseite zu veröffentlichen. Die Öffentlichkeit sowie die Teilnehmer*innen eines Fachkongresses sollen vor, während und nach der Veranstaltung die Unterstützungsleistungen der pharmazeutischen Industrie einsehen können.
Wir, die DGHO Service GmbH, unterstützen diese Vorgehensweise, indem wir:
- im Kongress-Vorprogramm die Unterstützungsleistungen nennen
- im Internet auf der Kongressseite unter dem Menüpunkt „Transparenzvorgabe“ die Unterstützungsleistungen offenlegen
- im Kongress-Hauptprogramm die Unterstützungsleistungen nennen
- den Firmen - nach vorheriger Fehlerkontrolle - die Einwilligung erteilen, den Unterstützungsbetrag an uns zu veröffentlichen
- im Dialog mit dem FSA bleiben und für den Dialog mit EFPIA, AKG, Pro Generika und Pharmig offen sind
Für weiterführende Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Mitgliedsunternehmen oder direkt an: